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Krause Communications Service - Martin Krause - Verkaufs- und Lieferbedingungen
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1. Anwendbarkeit
a) Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Käufern, auch, soweit sie in Zukunft nicht noch einmal ausdrücklich einzelnen Bestellungen zugrundegelegt werden.
b) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Käufer, Insbesondere Einkaufs-Bedingungen, werden nicht Vertragsinhalt. Wir widersprechen diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen ausdrücklich. Auch wenn unser Käufer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat er spätestens mit der Entgegen-nahme unserer Ware unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen angenommen. Mit der Auslieferung der Ware durch uns werden entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers nicht anerkannt, auch wenn er in seinen Allgemeine Geschäftsbedingungen eine entsprechende Annahme fingiert hat.
2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich, Lieferverträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3. Preise
a) Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Mehrwertsteuer, unverpackt und unversichert ab Werk.
b) Maßgeblich sind die am Liefertag geltenden Preise zuzüglich der bei Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.
4. Auftragsannahme
a) Aufträge und Verpflichtungen werden für uns nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich. Falls keine schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt der Auftrag mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder den jewei-ligen Frachtführer als angenommen.
b) Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, daß die Kreditverhältnisse des Käufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dieses Verlangen nicht fristgemäß erfüllt, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
c) Von uns bestätigte Aufträge kann der Käufer nicht stornieren, es sei denn, daß wir ausnahmsweise schriftlich zustimmen. In diesem Falle können wir eine Entschädigung fordern, deren Höhe die vertragliche Gegenleis-tung des Käufers nicht überschreiten soll.
d) Beschreibungen und Abbildungen unserer Waren sowie technische Angaben sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns technische Änderungen bis zur Lieferung vor, durch die jedoch die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen.
e) Die Fertigung unserer Produkte erfolgt ausschließlich nach unseren technischen Spezifikationen.
5) Liefertermine und Lieferung
a) Die angegebenen Liefertermine sind verbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sie stehen darüber hinaus unter dem Vorbehalt, daß die notwendigen Angaben und Unterlagen des Käufers rechtzeitig bei uns eingehen. Ist eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung setzt weiter voraus, daß der Käufer seine Vertragspflichten erfüllt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf unser Lager verlassen hat oder die Ver-sandbereitschaft mitgeteilt ist. Wir übernehmen keine Haftung für ein rechtzeitiges Eintreffen der Ware beim Käufer.
b) Bei höherer Gewalt können wir wegen des noch nicht erfüllten Teils der Bestellung vom Vertrag zurücktreten oder unsere Lieferung bis zum Fortfall der höheren Gewalt hinausschieben, ohne daß der Käufer deshalb vom Vertrag zurücktreten könnte. Höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, gleichgültig, ob sie bei uns oder unserem Zulieferer eintreten. Auf Verlangen des Käufers haben wir zu erklären , ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden Frist liefern werden. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
c) Ist die Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins von uns zu vertreten, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 6 Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Käufers setzen den Ablauf der Nachfrist vor-aus; sie sind beschränkt auf 1% des Lieferwertes für jede volle Woche des Verzugs, höchstens jedoch 10% des Lieferwertes.
d) Wir können Bestellungen in Teillieferungen erfüllen. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, so können wir die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen oder gegen Bereitstellung der gesamten Warenmenge den vereinbarten Preis verlangen, entsprechendes gilt für Abrufaufträge.
e) Auf Abruf gekaufte Ware muß der Käufer spätestens innerhalb von 12 Monaten vollständig abnehmen. Es sind maximal 4 Teillieferungen möglich. Der Mindesauftragswert dafür beträgt EURO 250.-. Die Liefertermine für die Abrufe sind mit der Auftragserteilung festzulegen.
f) Bestellungen mit mehreren Positionen ohne Angabe konkreter Lieferterminwünsche werden von uns wie folgt abgewickelt:
- Für alle Bestellpositionen wird ein Liefertermin bestätigt.
- Unabhängig von diesem Termin können Vorablieferungen erfolgen.
Dabei behalten wir uns vor, abweichend von den bestätigten Preisen, die den Teillieferungen entsprechenden Staffelpreise zu berechnen. Die Versand- und Verpackungskosten hierfür gehen zu Lasten des Käufers.
- Bei auftragsbezogener Fertigung behalten wir uns eine Unter- oder Überlieferung von 10%, bezogen auf die bestellte bzw. bestätigte Menge, vor.
6. Versand
a) Die Versendung der Ware erfolgt in allen Fällen auf die Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware den Werkshof verläßt. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr schon über, wenn wir ihm unsere Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
b) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, daß die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.
c) Die Versand- und Verpackungskosten (W-Kosten) werden gesondert berechnet. Sind Teillieferungen erforderlich, werden die W-Kosten jeweils aus dem Nettowarenwert der Teillieferung berechnet. Unsere Verpackungen entsprechen den Vorschriften der Verpackungsverordnung und können über das Recycling - System RESY entsorgt werden. Sie werden deshalb nicht zurückgenommen.
d) Wir behalten uns vor, verschiedene Aufträge zu einer Lieferung zusammenzufassen. Die W-Kosten werden trotzdem getrennt berechnet.
(Maßgebend für die Berechnung der W-Kosten ist die Kommissions-Nr. der Bestellung.)
7. Zahlungen
a) Zahlungen werden spätestens zum Rechnungsdatum fällig. Verursacht der Käufer den Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Versandbereitschaft ein.
b) Vorbehaltlich des Widerrufs der Kreditbewilligung sind Zahlungen netto innerhalb 10 Tagen ab Rechnungs-datum ohne jeden Abzug zu leisten.
c) Werden Teillieferungen vorgenommen, so hat der Käufer diese in Übereinstimmung mit Ziffer 7a und b zu zahlen.
d) Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Nehmen wir Wechsel an, so erfolgt die Annahme erfüllungshalber. Die Wechselkosten gehen zu Lasten unseres Kunden und sind sofort nach Aufgabe zu zahlen. Schecks werden ebenfalls nur erfüllungshalber hereingenommen und gelten erst nach erfolgter Einlö-sung bei der Bank des Käufers als Zahlung.
e) Kommt der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug oder entstehen nach Annahme der Bestellung begrün-dete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so können wir nach unserer Wahl entweder Barzahlung aller offenen Forderungen einschließlich Wechselforderungen oder Sicherheitsleistung vor Lieferung verlangen. Bevor dieses Verlangen nicht erfüllt ist, sind wir zur weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag nicht verpflichtet.
f) Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Käufer fordern, mindestens aber 7%.
g) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dieses wäre unbestrit-ten oder rechtskräftig festgesetzt.
h) Unsere Vertreter sind nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Inkasso berechtigt.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller vorangehenden Warenlieferun-gen innerhalb der Geschäftsverbindung- einschließlich aller Nebenforderungen- bleiben die gelieferten Wa-ren unser Eigentum (Vorbehaltsware).
b) Der Käufer darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben oder an der uns Miteigentum zusteht, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen einstellt. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Steht uns an der veräußerten Ware wegen Verarbeitung nur Miteigentum zu, so er-werben wir nur den Teil der Gesamtforderung mit Nebenrechten und Sicherheiten, der sich zur Gesamtfor-derung verhält wie der Wert unseres Miteigentums zum Gesamtwert der veräußerten Ware. Werden die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufge-nommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unserer Forderung gegen den Käufer.
c) Wir können verlangen, daß der Käufer die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Der Käufer darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.
d) Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Käufer um mehr als 20% so sind wir insoweit zur Freigabe verpflichtet, falls der Käufer dies verlangt.
e) Der Käufer hat uns sofort auf schnellstem Wege Anzeige zu machen und zu widersprechen, wenn die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Rechte von Dritten gepfändet werden sollten oder sonst eine Beeinträchtigung unserer Rechte zu befürchten ist. Kosten, die uns durch solche Vorfälle entstehen, hat uns der Käufer zu erstatten.
9. Gewährleistungen für Sachmängel
a) Wir gewährleisten, daß die von uns gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist und den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entspricht. Entwicklungsmuster, Prototypen und abnutzbare Teile wie Gummi, Sicherungen, Batterien usw., sind ausgenommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Mo-nate ab Gefahrenübergang.
b) Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen ab Gefahrenübergang unter eingehender Beschreibung schriftlich geltend gemacht werden.
c) Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Erkennbarwerden unter eingehender Beschreibung schriftlich geltend gemacht werden.
d) Mängelrügen die mündlich angezeigt werden, müssen zusätzlich schriftlich formuliert werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf kostenloser Nachbesserung hinsichtlich der Mängel.
e) Geringe Abweichungen der gelieferten Ware von unserem Angebot bzw. Muster, insbesondere hinsichtlich der Stückzahl, gelten nicht als Mängel.
f) Tritt während der Gewährleistungsfrist ein Fabrikations- oder Materialfehler auf oder zeigt sich, daß die Ware nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht und benachrichtigt der Käufer uns rechtzeitig i.S. der Buchstaben b) und c), so werden wir nach unserer Wahl die Ware nachbessern oder Ersatz leisten, voraus-gesetzt, die Mängel wurden nicht durch unsachgemäße Installation oder Gebrauch, Änderung, unvorschriftsmäßige Tests, Fahrlässigkeit oder Unfall verursacht. Sollte die Rücksendung der beanstandeten Ware notwendig sein, so gehen die Transportkosten zu unseren Lasten.
g) Führen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht zum Erfolg, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises oder im Falle schriftlich zugesicher-ter Eigenschaften Ersatz des unmittelbaren Schadens verlangen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere wegen Schadenersatzes für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, gleichwohl aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
h) Für Fremderzeugnisse, die wir ohne eigene Bearbeitung lediglich weiterverkaufen, sind Gewährleistungen gegen uns ausgeschlossen. Wir treten jedoch unser jeweiligen Gewährleistungsansprüche gegen den Liefe-ranten des Fremderzeugnisses an den Käufer ab.
i) Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung. Es sei denn, wir haben die Rüge schriftlich anerkannt oder die Mängelrüge bzw. Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt.
j) Garantiearbeiten an EDV - Produkten werden auf Wunsch des Käufers auch am Aufstellungsort vorgenom-men. Durch entstehende zusätzliche Kosten werden in angemessenem Umfang vom Käufer übernommen. Als angemessen gelten Reise- und Übernachtungskosten bei Entfernungen von mehr als 40 km.
10. Grundlagen der Gewährleistungen von Softwareprogrammen
Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software - Programm nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern daher weder bestimmte Eigenschaften der Software - Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zu.
11. Entwicklungsaufträge
Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere Entwicklungsarbeiten erfordert, erwirbt der Käufer keine gewerblichen Schutzrechte an den entwickelten Gegenständen sowie an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände, auch wenn er sich an den Entwicklungskosten beteiligt hat.
12. Schutzrechte
a) Sollte der Käufer wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte durch nach diesem Vertrag von uns gelieferter Ware in Anspruch genommen werden, so haften wir ihm gegenüber für die gegen ihn erkann-ten oder vergleichsweise festgelegten Schadenersatzansprüche sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
- Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme sind ausschließlich wir verfügungsberechtigt.
- Der Käufer bevollmächtigt einen von uns bekannten und ausschließlich unseren Weisungen unterstehenden Rechtsanwalt zur Führung etwaiger Rechtsstreitigkeiten.
- Der Käufer benachrichtigt und unverzüglich und laufend über alle eine derartige Inanspruchnahme betref-fenden Angelegenheiten und stellt uns insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
b) Die Haftung entfällt,
- wenn sich die Verletzung aus einer Befolgung der Spezifikation des Käufers ergibt;
- wenn sich die Verletzung durch Änderung von Vertragsgegenständen, durch Kombination von Vertrags-gegenständen oder Teilen davon bei Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls die Vertragsgegenstände selbst keine Verletzung darstellt;
- für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Käufer verwarnt worden ist oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn, wir haben schriftlich weiteren Verletzungen zuge-stimmt.
c) Für den Fall, daß rechtskräftig festgestellt wird, daß eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr eine Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung nach b) entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Käufer das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diesauszutauschen oder so abzuändern, daß keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Käufer unter Berücksichtigung der bei uns üblichen Abschreibung erstatten.
13. Erfüllungsort und Rechtsanwendung
a) Erfüllungsort ist Stadthagen, Gerichtsstand, auch für Streitigkeiten aus Wechseln und Schecks ist, soweit gesetzlich zulässig, Stadthagen.
b) Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Käufern unterliegen dem deutschen Recht.
14. Schlußbestimmungen
a) Vertragliche Abreden, auch technische Änderungen, bedürfen der Schriftform.
b) Der Käufer kann bei von uns geübter Nachsicht in der Handhabung unserer Verkaufsbedingungen nicht hieraus das Recht ableiten, den obigen Verkaufs- und Lieferbedingungen in irgendeinem Punkt zuwider zu handeln.
c) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Verkaufs- u. Lieferbedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- u. Lieferbedingungen nicht berührt.
Stand: 1. Januar 2002 Andere Verkaufs- und Lieferbedingungen von Krause Communications Service- Martin Krause - die ein älteres Datum haben sind hiermit ungültig.
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Informationen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen gemäß § 312 c Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 1 der VO über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht.
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Krause Communications Service - Martin Krause (später KCS-MK genannt) informiert entsprechend der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen wie folgt:
1. Sie schließen Fernabsatzverträge mit der einzelkaufmännischen Firma KCS-MK Inhaber Martin Krause ab.
2. Geschäftssitz ist Kornstraße 9, 31712 Niedernwöhren.
3. Über die Beschaffenheit unserer Waren/Dienstleistunge informieren wir Sie ausführlich auf unserer Website.
Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot im Internet eine für KCS-MK unverbindliche Aufforderung darstellt, bei dieser Waren zu bestellen.
Der eigentliche Vertrag kommt über das erstellen eines Beitrages im Kundenbereich der KCS-MK dergestalt zustande, dass der Kunde die von ihm gewünschten Waren anfragt und bestellt.
Diese Bestellung ist dann das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages.
Das Angebot wird spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Rechnung angenommen.
4. KCS-MK behält sich die Selbstbelieferung vor. Im Falle der Nichtlieferung wegen höherer Gewalt besteht nach Ablauf von drei Monaten ein beidseitiges Rücktrittsrecht. KCS-MK ist zu Teillieferungen berechtigt.
5. KCS-MK gibt den Preis der Waren in Euro inklusive Umsatzsteuer an.
6. Nach den gesetzlichen Regelungen in §§ 355, 359 BGB steht Privatkunden im geschäftlichen Verkehr mit KCS-MK ein Widerrufsrecht zu.
Der Kunde muss sein Widerrufsrecht in Textform oder durch Rücksendung der Ware ausüben.
Für das vorgenannte Widerrufsrecht steht dem Kunden ein Zeitraum von zwei Wochen zu.
Die Frist beginnt mit Zugang der Ware beim Kunden, wenn KCS-MK der geschäftlichen Informationspflicht nach der Verordnung über die Informationspflicht nach Bürgerlichem Recht zu diesem Zeitpunkt nachgekommen ist.
Der Kunde hält die Widerrufsfrist ein, wenn er seinen Widerruf oder die Ware rechtzeitig, also bis zum Ablauf der Zweiwochenfrist absendet.
Die Rücksendung der Ware als Widerrufserklärung oder infolge des Widerrufs erfolgt bei Inlandslieferungen auf Kosten und Gefahr von KCS-MK, wobei KCS-MK davon ausgeht, dass eine übliche Form der Rücksendung, wie etwa das Einwurf-Einschreiben oder - nur falls dies vom Gewicht her nicht mehr möglich ist - das Standardpostpaket gewählt wird.
Unfreie Warenlieferungen werden nicht angenommen.
KCS-MK erstattet die Versandkosten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
KCS-MK weist darauf hin, dass bis zu einem Warenwert von 40,- Euro die Rücksendung auf Kosten des Kunden erfolgt.
Dies gilt nur dann, wenn die von KCS-MK gelieferte Ware der vom Kunden bestellten Ware entspricht.
Der Kunde hat daneben darauf zu achten, dass die zur Rücklieferung vorgesehene Ware vollständig und in einer geeigneten Transportverpackung zurückgesandt wird. KCS-MK weist ausdrücklich darauf hin, dass der jeweilige Kunde Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eingetretene Verschlechterung der bei KCS-MK bestellten Ware geleistet werden muss.
Eine Verpflichtung zum Wertersatz besteht nicht bei originalverpackter Ware, die nicht oder nur zum einmaligen Anprobieren in Gebrauch genommen wurde.
Das Prüfungsrecht des Kunden nach Fernabsatzrecht bleibt hiervon unberührt.
Eintritt der Widerspruchsfrist bei Dienstleistungen:
Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Das Widerspruchsrecht erlischt spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Frist von zwei Wochen begonnen oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.
7. Die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte unserer Website. Es gelten die am Bestelltag gültigen Preise auf unserer Website.
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